Regierung will Bürgerwindparks stärken

Erbauer neuer Windparks müssen bald in Auktionen gegeneinander antreten. Die Regierung plant nun eine Sonderregel, damit kleine Bürgerprojekte sich auch künftig gegen Großkonzerne behaupten können.

Die Bundesregierung plant eine Sonderregel, um Bürgerwindparks bei der Reform der Ökostromförderung nicht zu benachteiligen. Das sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, der „Süddeutschen Zeitung“ („SZ“). Das Ministerium teilte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit, am Montag ein entsprechendes Eckpunktepapier vorlegen zu wollen.

Hintergrund ist ein grundlegender Wandel in der Energiepolitik. Die festen Fördersätze für Ökostrom sollen fast vollständig abgeschafft werden. Erbauer neuer Windparks an Land und auf See sowie von Solaranlagen sollen ab 2017 in Auktionen gegeneinander antreten. Interessenten sollen angeben, wie viel Förderung sie benötigen, um ihre Wind- und Solarparks wirtschaftlich zu betreiben. Wer am wenigsten braucht, erhält den Zuschlag.

Die Regierung will die Auktionen im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festschreiben. Kritiker warnen, dass die Regeln kleine Bürgergenossenschaften benachteiligen, die bei knapp einem Viertel der deutschen Windparks Mehrheitseigner sind.

Tatsächlich kann an einer Ausschreibung nur teilnehmen, wer bereits die Genehmigungen für einen Windpark hat. Doch nach Angaben der Bürgervertreter liegen die Planungen für solch ein Projekt im sechsstelligen Bereich. Wer bei der Auktion den Kürzeren zieht, bleibe auf den Kosten sitzen. Große Konzerne seien eher fähig, solche Risiken zu stemmen als Bürgerwindparks.

Bewerbung ohne teure Genehmigungen

Genau an diesem Punkt setzt Baakes Gesetzesvorschlag an: Laut „SZ“ soll es künftig sogenannte privilegierte Bürgerenergiegesellschaften geben. Diese sollen sich an Ausschreibungen beteiligen dürfen, ohne schon die teuren Genehmigungen eingeholt zu haben.

Für solche Gesellschaften gelten eine Reihe Auflagen: So müssen sie aus mindestens zehn Bürgern bestehen, von denen keiner mehr als zehn Prozent der Anteile haben dürfe. Den Bürgern müsse zudem mindestens die Hälfte der Gesellschaft gehören. Ferner müssten mindestens die Hälfte der Eigentümer aus dem Landkreis kommen, in dem der Windpark gebaut werden solle. Quelle: Spiegel online

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