Solaranlagen mit Wallboxen: Neue Bundesförderung ab September 2023

Dieses Förderprogramm ist für die Hausbesitzer in der Region sehr interessant. Insbesondere wer ein Elektroauto besitzt und gleichzeitig das Eigenheim für die Eigenstromerzeugung aufrüsten möchte, kann hier profitieren.

Ein beachtliches Förderprogramm im Umfang von 500 Millionen Euro wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ins Leben gerufen, um die private Nutzung von Solarstrom in Verbindung mit Elektrofahrzeugen zu unterstützen. Ab Ende September 2023 steht dieses Programm Eigenheimbesitzern zur Verfügung und fördert die Installation von Solaranlagen, Wallboxen und Stromspeichern. Eine entscheidende Voraussetzung für diese Förderung ist, dass das Elektrofahrzeug in der Lage ist, Sonnenstrom zu nutzen – nicht nur eine umweltfreundliche, sondern auch eine kostengünstige Option.

Angesichts der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Ladevorgänge mittlerweile zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfindet, wird durch diese Maßnahme das Elektrofahrzeug als Mobilitätslösung noch attraktiver gestaltet und zugleich der Fokus auf kosten- und umweltfreundliche Mobilität verstärkt.

Hier die wesentlichen Punkte der Förderung

  • Eigenheimbesitzer haben die Möglichkeit, bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro zu beantragen, sofern sie eine Photovoltaikanlage in Verbindung mit einer Wallbox und einem Batteriespeicher installieren und ein eigenes Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellen.
  • Die Anschaffung der Komponenten darf zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht erfolgt sein, und eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Die Höhe der Förderung variiert je nach Komponente: Wallboxen mit einer Leistung von mindestens 11 kW erhalten eine pauschale Förderung von 600 Euro (oder 1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit). Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWp werden mit 600 Euro pro kWp gefördert (maximal 6.000 Euro), und Solarstromspeicher mit einer Kapazität von mindestens 5 kWh erhalten 250 Euro pro kWh (maximal 3.000 Euro).
  • Auch Leasingfahrzeuge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten, sofern sie rein elektrisch betrieben werden, sind förderfähig. Firmenwagen und Hybridfahrzeuge hingegen nicht.
  • Die Nutzung eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Anlage und das Vorhandensein oder die verbindliche Bestellung eines Elektroautos sind ebenfalls Bedingungen für die Förderung.

Die Kombination dieser Komponenten und ihre Steuerung durch ein Energiemanagement-System sollen dazu beitragen, den Klimaschutz im Verkehrssektor zu fördern, die Stabilität des Stromnetzes zu erhöhen und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen zu verringern.

Ab dem 26. September 2023 können Anträge bei der KfW digital gestellt werden – vorausgesetzt, ein Elektroauto ist bereits im Haushalt vorhanden oder verbindlich bestellt. Die Genehmigung muss vor der Bestellung der Komponenten erfolgen.

Ab März 2024 sind Nachweise über die Durchführung erforderlich und müssen im KfW-Kundenportal hochgeladen werden, um den Zuschuss zu erhalten.

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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